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KostenBei den Kosten orientiere ich mich nach den Richtlinien der Honorarordnung des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie (ÖBVB).Zur Zeit kostet in meiner Praxis:
Psychotherapiekosten können als Krankheitskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen beim jährlichen Steuerausgleich geltend gemacht werden. Absageregelung: Bereits vereinbarte Stunden können 48h im Vorhinein kostenlos storniert werden. 24h vorher kommen 50% zur Verrechnung; Absagen am selben Tag müssen zu 100% in Rechnung gestellt werden. |